Satzung

Art. 1
Name, AUSTRAGUNGSORT, Dauer
Es besteht, nach dem Recht 11 AUGUST 1991 Nein. 266 und nachfolgende Änderungen, der Freiwilligen-Organisation namens "Street Lawyer" (im Folgenden "die Gesellschaft"), Non-Profit-.
Es ist in Bologna, Straße Rüstung 7/8.
Das Board of Directors, mit seiner Resolution, kann der Sitz in der gleichen Stadt zu bewegen, und Zweigniederlassungen, Delegationen und Büros in anderen Städten des Landes.
Inhalt und Struktur des Vereins werden von den Grundsätzen der Solidarität inspirieren, Transparenz und Demokratie, dass die effektive Beteiligung der assoziativen Leben des Vereins ermöglichen.
Die Dauer der unbeschränkten.

Art. 2
Aufgaben und Ziele
Der Verein ist eine Non-Profit-, ist überparteilich und nicht-sektiererische und verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Namen der Obdachlosen und Benachteiligten.
Zwecke des Vereins sind:

1. Förderung der Tätigkeit von kostenloser Rechtsberatung für Obdachlose, in jedem Rechtsstreit außergerichtlich und auch;

2. fördern die Entstehung von one-stop "Street Lawyer" in jeder Stadt, wo es eine Präsenz von Obdachlosen;

3. Gewährleistung der nationalen Treue zur ursprünglichen Idee der Äste, die Repräsentativität der Einrichtungen von nationaler, Erweiterung der individuellen Erfahrungen der lokalen Aktivierung der Filialen, Sammlung von Studien, und Fallstudien zu einzelnen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit.

Für die Realisierung der beabsichtigten Zweck und um im Namen der ganzen Gemeinde zu handeln, Verband schlägt, beispielhaft, durchführen, in ehrenamtlicher Arbeit und zum Nutzen der Gemeinschaft, unabhängig, oder in Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, Agenturen und private Einrichtungen, die ähnliche Objekte und welchen Anteil die Ziele und Zwecke des Vereins, die folgenden Aktivitäten:

1. Förderung von Initiativen zur Förderung der Grundrechte des Einzelnen zu bestätigen;

2. Förderung von Initiativen zur Verbesserung der sozialen und kulturellen Integration von benachteiligten Menschen und Migranten fördern;

3. Kommissionen einrichten, Wissenschaftliche Ausschüsse, und kulturellen, Organisation von Konferenzen, Seminare, und der Aufbau einer direkten Verbindung mit Schulen und Universitäten und die bilateralen, um Upgrade-Pfade für ihre ständige verbundene Erleichterung;

4. fördern, organisieren, Verwaltung Initiativen zur Sensibilisierung, Informationen über den Zustand der Obdachlosen und Menschen in hohen sozialen Benachteiligung;

5. Organisation von Veranstaltungen, Konferenzen und verschiedene Initiativen, um die Verbreitung der Ziele des Attorney Straße in Italien und im Ausland

Die Tätigkeiten im Sinne des vorstehenden Absatzes werden in erster Linie durch persönliche Leistung durchgeführt, kostenlos und freiwillig von ihren Mitgliedern zur Verfügung gestellt.
Die Mitglieder können nur durch die Aufwendungen für die Dienstleistung entstehen, erstattet werden, vor-Dokumentation und im Rahmen der zuvor vom Verband gegründet. Jede Form von wirtschaftlichen Beziehungen mit dem Verband, Auch die aus einer Beschäftigung oder selbständigen, ist unvereinbar mit dem Status eines Mitglieds.

Art. 3
Die Haustüren Rechtsanwalt
Der Verein hat es eines der Hauptziele ist es, Aktivitäten von kostenloser Rechtsberatung für Obdachlose zu fördern, sowohl in den Hof innerhalb der Justiz. Der Verein führt wie im Rahmen der Zweigstellen in der Region ( bezeichnet als "ATM Rechtsanwalt Straße" oder "Attorney-Stop in die Straße").
Die Entstehung und Tätigkeit dieser Zweigstellen ist gesetzlich geregelt.

Art. 4
Mitglieder
Die Zahl der Mitglieder ist unbegrenzt.
Sind die Mitglieder der Gründungsmitglieder und aller Personen, die sich verpflichten, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele des Vereins.
Sind die Mitglieder all jener, die ihre Ziele und Ziele teilen bei der Aufnahme als Mitglied, Genehmigung durch das Board of Directors, die abhängig von der Vorlage von den Parteien durch die Anwendung, in dem Sie drücken die Verpflichtung zu dieser Charta beitreten, und mit jedem Verordnungen und Beschlüsse der Organe des Vereins verabschiedet entsprechen betroffenen.
Das Board of Directors von den Mitgliedern des neuen Datensatzes in das Register der Mitglieder, nachdem sie den jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlt.
Der Verband Mitgliedschaft ist dauerhaft und kann nicht für einen vorübergehenden Zeitraum vorbereitet werden, Verständnis der Annahmen in Artikel eingestellt 6.
Alle Mitglieder haben gleiche Rechte und Pflichten, außer für das Recht auf die Genehmigung und Änderung der Statuten und Reglemente sowie die Ernennung der Organe des Vereins stimmen, dass es allein Sache Mitglieder volljährig.

Art. 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Die Mitglieder sind verpflichtet:
an) um den aktuellen Status zu beobachten, internen Regelungen und Entscheidungen der Organe rechtmäßig assoziative angenommen;
b) die Würde und den guten Namen des Vereins und der einzelnen Zweige Respekt;
c) zahlen den jährlichen Mitgliedsbeitrag;
d) um ihre Arbeit für den Verband zu verleihen in einer persönlichen Art und Weise, spontan und frei;
und) zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und an der Verfolgung sozialer Ziele beitragen.

2. Die Mitglieder sind berechtigt:
an) an allen Aktivitäten der geförderten Teilnahme;
b) Versammlung an Abstimmungen teil;
c) Zugriff auf statische Mitgliedschaft;
d) auf alle Handlungen, deliberative und alle Unterlagen im Zusammenhang mit der Leitung des Vereins prüfen, mit der Möglichkeit, eine Kopie zu erhalten.

Art. 6
Rücktritt und Ausschluss von Mitgliedern
Die Partner sind Mitglieder des Vereins auf unbestimmte Zeit, Bedeutung ihrer Beteiligung stillschweigend von Jahr zu Jahr erneuert, und aufhören, ein Teil davon nur im Falle des Rücktritts, Ausschluss, Verfall, Tod.
Die Mitglieder können jederzeit durch die assoziative Beziehung zurücktreten, mit einfachen schriftlichen Mitteilung an den Board of Directors.
Werden die jährlichen Mitgliedsbeitrag zu zahlen, auf Zeit durch das Board of Directors und trotz der formellen Antrag auf Zahlung von derselben Stelle an, Ergebnisse in den automatischen Verlust des Mitglieds.
Das Mitglied ist durch den Stand der Auflösung des Board of Directors bei der ausgeschlossenen:
- ungerechtfertigte Nichterfüllung in das Leben des Vereins teilnehmen;
- Verhalten entgegen den Bestimmungen dieser Satzung;
- Verletzung von Beschlüssen der Anteilseigner oder Entscheidungen des Board of Directors;
- Handlungen zum Nachteil der Würde oder den guten Namen der einzelnen Niederlassungen und;
- Missbrauch des Namens des Vereins zur juristischen Arbeit für die Prüfung durchzuführen, und im Allgemeinen zur Durchführung von Tätigkeiten im Widerspruch zu den Zielen des Vereins.
Jedenfalls, vor dem Ausschluss, müssen schriftlich an das Mitglied in Frage gestellt werden, dass die Gebühren gleichzeitig bewegt werden, ermöglicht Recht auf Gegendarstellung.
Die Auflösung der Ausschluss unverzüglich mitgeteilt werden ausreichend erklärt das Mitglied, die können sich vor dem Kuratorium eingesetzt werden. Wenn das Board of Trustees bestätigen die Entscheidung des Ausschlusses, Es wird mit dem Erhalt dieser Mitteilung und die anschließende Eintragung im Aktienregister. Das ausgeschlossene Mitglied kann an das Gericht innerhalb von sechs Monaten Berufung gegen das Datum an dem die Entscheidung mitgeteilt wurde.

Art. 7
Gebühren
Der Mitgliedsbeitrag von Mitgliedern gezahlt werden, von den Aktionären festgelegt. Es ist jährlich; nicht geteilt oder wiederholbar sein im Falle des Rücktritts oder der Verlust der Mitgliedschaft. Das Verfahren für die Übertragung der Mitgliedsbeiträge werden durch Verordnung geregelt.

Art. 8
Führungsgremien
Der Verein besteht aus:
- der Hauptversammlung;
- das Board of Directors;
- Präsident;
- des Kuratoriums;
- dem Rat der Rechnungsprüfer, wenn durch die gewählten;
Alle Büros und Mitglieder sind kostenlose Dienste zur Verfügung gestellt von.
Die Wahl des Vereins kann nicht gebunden oder in irgendeiner Weise eingeschränkt werden und basiert auf Kriterien der Freiheit von aktiver und passiver Beteiligung der Wählerschaft basiert.

Art. 9
Die Hauptversammlung
Die Versammlung besteht aus allen Mitgliedern des Vereins einen guten Ruf mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge. Voting auf das demokratische Prinzip "one person one vote" basiert.
Aktionäre können in der Versammlung nur durch andere Mitglieder vertreten sein, was eine schriftliche Vollmacht. Es ist nicht erlaubt mehr als zwei Proxies pro Mitglied. Die Delegation kann nicht für diejenigen, die Positionen innerhalb des Verbandes zu halten gegeben werden.
Die Versammlung wird durch eine öffentliche Abstimmung und mit Stimmenmehrheit der anwesenden und vertretenen Aktien ohne die Grenzen für gesetzliche Änderungen und die Auflösung der Handlung.
Die Versammlung hat die Macht zu entscheiden, dass es durch eine geheime Abstimmung über bestimmte Themen wirkt.
Der Sitzungen der Bericht erstellt, unterzeichnet vom Vorsitzenden oder seinem Vertreter und, eingetragen im Register der Hauptversammlung, Vision for free für alle Mitglieder.
Die Versammlung hat folgende Aufgaben:

1. Wahl der Mitglieder des Board of Directors;
2. Wahl der Mitglieder des Board of Trustees;
3. beraten über das allgemeine Programm enthält die Richtlinien des Verwaltungsrates des Vereins vorbereitet;
4. genehmigt alle internen Regelungen des Vereins;
5. genehmigt den Haushaltsplan und den Beratenden innerhalb von vier Monaten ab dem Ende des Jahres;
6. bestimmen die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages;
7. Genehmigung Zugriffe auf die Statuten im Sinne des Artikels ändern. 21 und genehmigt Änderungen;
8. ratifizieren die Maßnahmen, die die Kompetenz des Board of Directors aus Gründen der Dringlichkeit angenommen;
9. beraten über jede Frage, die ihr zur Kenntnis gebracht wird und auf die Tagesordnung.

Die Versammlung genehmigte auch die Auflösung des Vereins und den Verkauf der Immobilie.
Die Versammlung ist unter dem Vorsitz, Bezeichnung des vorliegenden, Präsident, Vice President, durch ein anderes Mitglied des Board of Directors oder durch ein anderes Mitglied des Vereins. Der Vorsitzende ernennt den Generalsekretär.
Die Beschlüsse der Generalversammlung sind alle Mitglieder bindend.

Art. 10
Rufen
Die Versammlung tritt mindestens einmal jährlich zusammen. Die Versammlung wird vom Präsidenten des Vereins auf eigene Initiative einberufen, Wunsch des Board of Directors, des Board of Trustees oder auf Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder, wenn sie es für richtig. Im Falle der Nichtverfügbarkeit der Vorsitzende die Sitzung durch den Vizepräsidenten einberufen werden.
Das Treffen wird durch eine schriftliche Mitteilung an die Adresse in das Register der Aktionäre angegeben oder die E-Mail-Adresse vom Mitglied bereitgestellt genannt, mindestens 20 Tage vor dem Termin für die Durchführung der festgelegten. Die Mitteilung enthält Angaben zu der Stelle, des Tages, Zeitpunkt der Sitzung und Tagesordnung.

Art. 11
Ordentliche und außerordentliche
Die ordentliche Sitzung wurde ordnungsgemäß auf dem ersten Anruf mit der Anwesenheit der Hälfte einberufen und einer der Partner, persönlich anwesend oder durch Vollmacht, und der zweiten Sitzung, unabhängig von der Zahl der anwesenden Mitglieder, in Person oder durch einen Bevollmächtigten.
In Auflösungen Genehmigung des Budgets und diejenigen, die ihre Verantwortung beeinflussen Mitglieder des Board of Directors sind nicht stimmberechtigt.
Die außergewöhnliche ändern Sie den Status des Vereins mit der Anwesenheit von mindestens ¾ der Mitglieder und die Mehrheit der Stimmen der anwesenden und entscheidet über die Auflösung und Liquidation und der Übertragung der Vermögenswerte mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln der Mitglieder.

Art. 12
Vorstand
Die ordentlichen Tarif unter seinen teilnehmenden Mitgliedern des Board of Directors, Durchführung der Vollstreckung Aktivitäten des Vereins auf die Empfehlung der Versammlung.
Der Exekutivrat besteht aus einem Minimum von fünf zusammen und maximal elf Mitgliedern; die Anzahl der Komponenten muss ungerade sein; bleibt im Amt für drei Jahre und seine Mitglieder können wiedergewählt werden. Sie im Falle einer ungerechtfertigten Abwesenheit Verfall an drei aufeinanderfolgenden Sitzungen.
Das Board of Directors auf seiner ersten Sitzung ernennt den Vorsitzenden, Vice President und Treasurer.
Der Exekutivrat tritt mindestens einmal alle drei Monate zusammen, und wenn durch den Präsidenten gebeten, oder wenn nicht teilnehmen, Vice President, oder zumindest ein Drittel der. In diesem letzteren Fall die Sitzung muss innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt des Antrags.
Der Verwaltungsrat trifft auf schriftlichen Antrag des Board of Trustees und mit dringenden Angelegenheiten von allgemeinem Interesse für die Gesellschaft tun.
Das erste Board of Directors und der erste Präsident wird von der Gründungspartner in der Verfassung des Vereins gewählt werden.
Der Vorstand ist ordnungsgemäß, wenn die Mehrheit der Direktoren anwesend ist.
Der Exekutivrat von einer Mehrheit der Anwesenden zu handeln, und die folgenden Aufgaben ausführen:

1. Maßstäbe für die Organisation und Erstellung der Geschäftsordnung, die vom genehmigt werden muss;
2. vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplans und des Jahresabschlusses;
3. Vorbereitung des allgemeinen Programms des Vereins für die Genehmigung durch die Versammlung;
4. entwickeln den Plan der Aktivitäten nach den Richtlinien in das allgemeine Programm zur Förderung und Koordinierung der Tätigkeiten enthalten und bewilligenden;
5. annehmen oder ablehnen angehende Fragen der Mitglieder in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme;
6. ratifizieren, zuerst in der nächsten Sitzung, Maßnahmen in seine Zuständigkeit fallen durch den Präsidenten angenommen auf dem Gelände der Notwendigkeit und Dringlichkeit;
7. ersetzen umgehend im Falle des Todes, Rücktritt, dauerhafte Wertminderung, Verwirkung eines Beraters, mit einem anderen Mitglied (Die erste nicht gewählte), bleiben im Amt bis zum Ende des Mandats des Board of Directors. Sollte er nicht die Mehrheit der Direktoren, das gesamte Board of Directors gilt als widerrufen werden; Der Präsident beruft eine Versammlung der Mitglieder zur Wiederwahl, weil sie den gesamten Verwaltungsrat stellen.

Art. 13
PRÄSIDENT
Der Präsident wird vom Board of Directors aus dem Kreis der Mitglieder mit Stimmenmehrheit gewählt und üben ihr Amt bis der neue Vorstand der gleichen.
Der Präsident ist der gesetzliche Vertreter des Unternehmens gegenüber Dritten und in Gerichtsverfahren und Umsetzung der Beschlüsse des Board of Directors.
Der Präsident hat die Vereinigung unterzeichnet und ist berechtigt, Sammlungen und die Annahme von Spenden jeglicher Art aus irgendeinem Grund machen.
Stuhl, wenn gewählt, den Sitzungen des Vorstandes und im Falle der Notwendigkeit und Dringlichkeit der Maßnahmen in Bezug auf das Board of Directors, vor, dass diese Ratifizierung in der nächsten Sitzung.
Im Falle der Abwesenheit, für die Ablehnung oder Kündigung, ihre Funktionen werden durch den Vizepräsidenten durchgeführt.
Konfrontiert mit Partnern, Dritte und zu allen öffentlichen Ämtern, die Unterschrift des Vice President vollen Beweis der Abwesenheit wegen Unfähigkeit des Präsidenten.

Art. 14
Board of Trustees
Das Kuratorium besteht aus drei ordentlichen Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern durch die gewählten.
Es wählt den Präsidenten.
Der Vorstand ist für drei Jahre ernannt und wird wiedergewählt.
Der Vorstand prüft alle Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern, zwischen ihnen und der Organisation oder seiner Organe, unter den Mitgliedern des gleichen. Es Richter ex aequo et bono, ohne formale Verfahren.
Stellen Sie sicher, die ordnungsgemäße Einhaltung durch die Mitglieder des Vereins und des Statuts, über die Umsetzung der Beschlüsse der Aktionäre, die ordnungsgemäße Verwaltung des Vermögens des Vereins und seine richtige Verwendung in der Verfolgung sozialer Ziele.
Der Vorstand kann den Sitzungen des Executive Committee ohne Stimmrecht teilnehmen; können schriftliche Anfrage zu Angelegenheiten, die den reibungslosen Betrieb des Vereins einberufen.
Der Vorstand kann die Einberufung der Aktionäre im Sinne von Artikel 0,10 Verfügung gestellt.
Es wirkt auf eigene Initiative, auf Antrag eines Organs oder auch ein Bericht von einem Mitglied schriftlich und unterschrieben.
Der Vorstand erstattet der Versammlung und vom schriftliche Berichte.

Art. 15
Rat der Rechnungsprüfer
Der Rat der Rechnungsprüfer, optional Orgel, ob und wann bestellt, hat Steuerfunktionen, wird von der Versammlung gewählt und besteht aus drei Mitgliedern und zwei Stellvertretern, gewählt, auch unter den Nicht-Mitgliedern und bleiben im Amt für drei Jahre. Will der Präsident nominiert.
Der Aufsichtsrat kontrolliert die Verwaltung, Korrespondenz des Budgets Buchführung und überwacht die Einhaltung der Satzung.
An den Sitzungen des EZB-Rates und in den Sitzungen, ohne das Recht zu wählen und nimmt seine jährlichen Bericht in Bezug auf die Bilanz vorbereiten.
Wenn dieser Körper ist gesetzlich vorgeschrieben, seine Komponenten werden in der gewählten Bücher angebracht werden.

Art. 16
Amtszeit
Die Offiziere letzten drei Jahre und kann. Sie sind frei, Gegenstand des Anspruchs auf Erstattung der tatsächlich entstandenen Kosten und dokumentiert, im Interesse des Vereins.

Art. 17
Wirtschaftliche Ressourcen
Die Organisation bezieht ihre wirtschaftlichen Ressourcen für den Betrieb und die Durchführung ihrer Aktivitäten:
an) Beiträge von Mitgliedern;
b) Beiträge aus privaten;
c) Staatliche Beiträge, Stellen und öffentlichen Einrichtungen ausschließlich zur Unterstützung spezifischer und dokumentiert Aktivitäten oder Projekte zur;
d) Beiträge an internationale Organisationen;
und) Spenden und Legate;
f) Rückerstattungen aus Abkommen ergeben,;
g) Einnahmen aus kommerziellen Aktivitäten und produktive marginal.
Die Mittel werden bei der Bank durch den Verwaltungsrat festgelegt hinterlegt.
Alle Ressourcen müssen dem Verband verwendet, um die satzungsmäßigen Zwecke zu erreichen bezahlt werden.

Art. 18
Balance
Jedes Jahr wird vorbereitet, durch den Board of Directors, das Budget und endgültigen Jahresabschluss der Versammlung, die mit Stimmenmehrheit entscheidet eingereicht werden.
Aus der Bilanz des Vermögens muss, Beiträge und Vermächtnisse erhalten.
Das jährliche Budget wird vorbereitet und an die Aktionäre im 4 Monate nach dem Ende des Jahres.
Der Jahresabschluss muss mit der Geschäftsstelle des Vereins in eingereicht werden 15 Tage vor der Versammlung einberufen zu genehmigen und Senden von E-Mail (ein Auszug) Mitglieder zusammen mit der Einberufung der Versammlung, die für die Zulassung stellt und müssen öffentlich gemacht werden durch geeignete Formen der Werbung.
Das Geschäftsjahr des Vereins beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.

Art. 19
Bücher des Vereins
Der Verein führt die Protokolle der Sitzungen und Beschlüsse der Versammlung, des Verwaltungsrates und der Aktionäre der Gesellschaft und anderen Gesellschaften durch Gesetz autorisiert registrieren.
Die Bücher des Vereins sind für jeden sichtbar, es begründete Anträge.

Art. 20
Überschuss
Der Verein aus der Verteilung von Gewinnen verboten ist oder auch nur indirekt, aber lauten Überschüsse, Mittel und Reserven oder Kapital während der Laufzeit des Vereins.
Etwaige Gewinne oder Überschüsse dürfen nur für die institutionellen Aktivitäten genutzt werden.

Art. 21
Änderungen der Satzung
Die vorgeschlagenen Änderungen der Satzung können von der Gesellschaft für mindestens ein Organ oder eingereicht werden 1/10 der Mitglieder.
Ihre Beratungen sind durch die Anwesenheit von mindestens ratifiziert 3/4 Mitglieder und der Zustimmung der Mehrheit der Anwesenden.

Art. 22
Auflösung
Die Auflösung und Liquidation des Vereins kann dann vorgeschlagen und durch den Board of Directors genehmigt werden, mit der Zustimmung von mindestens drei Vierteln der Mitglieder, Hauptversammlung einberufen mit bestimmten Tagesordnung. Das Vermögen, das nach dem Abbau der Liquidation an andere Organisationen, die im gleichen oder einem vergleichbaren Bereich der freiwilligen sozialen und trotzdem gespendet, die nach den Bestimmungen des Artikels. 5, Komma 4 Gesetz 266/91.

Art. 23
Standards für Referenz-
Bei Fragen, die nicht durch diese Satzung fallen, entnehmen Sie bitte der Gesetze in Kraft, mit besonderer Bezugnahme auf das Bürgerliche Gesetzbuch, Law n. 266 11 August 1991 und regionalen Rechtsvorschriften über die freiwillige.